ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Vermittlung und Organisation von Jagden in Skandinavien
(Stand 01.01.2014)
Allgemeines
Das Unternehmen Jagdbetriebliche Organisation und Beratung (JOB) Michael Jüngling vermittelt und organisiert Jagden und ist kein Reiseveranstalter. Mit der Buchung einer Jagd können wir auch die Organisation des Transfers durch ein mit uns kooperierendes Reisebüro anbieten. Diese Leistung wird dann gesondert durch das Reisebüro in Rechnung gestellt.
Buchungen
Bezüglich Ihrer Buchung erstellt JOB einen Jagdvertrag. Der Inhalt des Vertrages regelt unter anderem den gewünschten Abschuss, den Jagdtermin und die Preisangaben für die Jagd. Mit Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung ist Ihre Jagd verbindlich gebucht. Schicken Sie uns eine Ausfertigung des Jagdvertrages dann bitte umgehend auf dem Postweg unterschrieben zurück. Eine eventuell vereinbarte Anzahlung überweisen Sie bitte auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto.
Jagdunterlagen
Sie müssen für die Jagdausübung in Skandinavien das Ablegen der Jägerprüfung und im Falle der Waffeneinfuhr den legalen Besitz Ihrer Waffe nachweisen können. Als Unterlagen benötigen wir hierfür Kopien Ihres Jagdscheines, des EU-Waffenpasses und der Waffenbesitzkarte. Diese genannten Dokumente müssen spätestens 6 Wochen vor Jagdbeginn bei uns vorliegen, da wir fristgerecht für Sie alle benötigten Unterlagen bei den Behörden beantragen müssen. Ohne rechtzeitige Vorlage der genannten Dokumente kann keine ordnungsgemäße Jagd erfolgen und eine geleistete Anzahlung kann nicht erstattet werden.
Abrechnung/Bezahlung
Bei Buchung eines Jagdangebotes wird 50% des Angebotspreises zuzüglich der im Angebot genannten Buchungsgebühr als Anzahlung berechnet und ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung sofort zahlbar. Die ausstehende Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Jagdbeginn zu entrichten.Nach Beendigung der Jagd wird ein Jagdprotokoll erstellt, welches Sie sich genau durchlesen müssen. Grundlage der Endabrechnung ist das von Ihnen unterschriebene Jagdprotokoll. Eventuelle Reklamationen müssen vor der Unterschrift ins Protokoll aufgenommen werden. Die Abrechnung der Trophäen erfolgt je nach Buchung und Absprache als Pauschale oder richtet sich nach dem ermittelten Trophäengewicht, welches 24 Stunden nach dem Abkochen ermittelt wird. Nach der Jagd wird von JOB dann eine Endabrechnung erstellt. Falls Sie Wildbret erwerben möchten, wären die dafür anfallenden Kosten vor Ort an den Jagdeigentümer zu entrichten.
Haftung
Wir organisiere Ihre geplante Jagd nach bestem Wissen und Gewissen, können aber nicht für Ihren Jagderfolg garantieren bzw. haften. Schlechtes Wetter, Fehlpirschen oder Ansitze, sowie Fehlschüsse sind ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen. Geleistete Zahlungen werden mit den in Anspruch genommenen Dienstleistungen verrechnet, also nicht zurückerstattet. Sollten Sie Beanstandungen egal welcher Art haben, müssen diese vor Ort dem Vertreter von JOB gemeldet werden und um Abhilfe gebeten werden. Werden die besagten Mängel nicht abgestellt, müssen diese im Jagdprotokoll vermerkt werden.
Die Haftung der JOB für Unfälle bei der Inanspruchnahme von Reviereinrichtungen und Beförderungsmitteln im Jagdrevier ist ausgeschlossen. Des Weiteren beschränkt sich die Haftung von JOB nur auf von ihr zu vertretende Mängel in Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Jagdbedingungen
Jede Schussabgabe erfolgt auf eigenes Risiko des Jagdgastes. Sie sind als Gast während der Jagd verpflichtet, die im Gastgeberland geltenden Jagdbestimmungen und Jagdzeiten zu beachten und einzuhalten. JOB wird Sie vor Beginn der Jagd nochmals ausführlich über die geltenden nationalen Bestimmungen informieren. Auf Wild, welches im Jagdvertrag nicht angeboten wurde und auch keine mündliche Freigabe vor Ort erfolgte, ist eine Jagdausübung untersagt.
Bei Erlegung eines durch den begleitenden Jagdführer nicht freigegebenen Stückes Wild hat der Jagdgast mit Sanktionen zu rechnen. In Fällen grober Missachtung kann die Jagdveranstaltung abgebrochen werden. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Minderung des Preises. Wildabschüsse, die außerhalb der betreffenden Jagdzeit erfolgen, ziehen Bußgelder oder Strafen nach den Vorschriften des im Gastgeberland geltenden Jagdrechtes nach sich.
Angeschweißtes Wild, dass trotz professioneller Nachsuche nicht zur Strecke kommt, gilt als erlegt und muss vom Jagdgast bezahlt werden.
Sollte der Jagdgast das Revier vorzeitig verlassen, kann keine Rückzahlung der von ihm ursprünglich gebuchten Aufenthaltstage geleistet werden, gleiches gilt für eine verspätete Ankunft im Revier.
Der Jagdgast erwirbt durch die Erlegung eines Stück Wildes kein Eigentum am Wildbret. Es kann aber falls erwünscht und möglich, gerne zu einem fairen Preis erworben werden.
Erlegt der Jagdgast einen Trophäenträger, gehen nachfolgende Trophäen in sein Eigentum über: Beim Rehbock das Gehörn, bei Elch-, Rot- und Damhirsch das Geweih, beim Mufflon die Schnecken und die Decke, beim Schwarzwild eventuell vorhandene Waffen. Erlegte Raufußhühner gehen als Ganzes in den Besitz des Gastes über.
Bei erlegtem Raubwild gehört dem Erleger der ungegerbte Balg oder auch falls gewünscht das ganze Tier.
Die Unkosten für eine Vorpräparation von Trophäen sind nicht im Angebotspreis enthalten.
Rücktritt von der gebuchten Jagd durch den Jagdgast
Wenn der Jagdgast von einer gebuchten Jagd zurücktreten muss, werden folgende Beiträge berechnet:
1) Wurde keine Anzahlung per Vertrag verlangt, beträgt die Stornierungsgebühr 170.- Euro/Jäger. Dies sind die Unkosten für die Beantragung der für die Jagd benötigten Dokumente, sowie die Bearbeitungsgebühr von JOB.
Bei einem Rücktritt von der gebuchten Jagd durch den Gast fallen folgende Beiträge an:
2) 50% des Angebotspreises bei Rücktritt ab 60 Tage bis 31 Tage vor Beginn der gebuchtem Jagd.
3) 100% des Angebotspreises bei Rücktritt ab 30 Tage vor Beginn der gebuchtem Jagd.
Der Jagdgast kann jederzeit eine Ersatzperson benennen sofern es JOB zeitlich noch möglich ist, alle Papiere durch die Jagdbehörde erstellen zu lassen (in aller Regel werden mindestens 4 Wochen dafür benötigt). In diesem Falle werden 100.- € Namechange-Gebühren zuzüglich den Kosten für Jagdschein und Waffeneinfuhrgenehmigung erhoben.
Rücktritt von der gebuchten Jagd durch JOB
Sollte eine im Jagdvertrag vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht erfolgen oder die vorzulegenden Unterlagen (Kopien des Jagdscheines, der WBK, des EU-Waffenpasses und des Personalausweises oder Reisepasses), welche für die Beantragung der Jagderlaubnis benötigt werden nicht vollständig oder verspätet bei uns eintreffen, können wir vom Jagdvertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten. In diesem Falle stellen wir eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro in Rechnung. Diese Bearbeitungsgebühr wird mit eventuell geleisteten Anzahlungen verrechnet.
Weiterhin sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Jagd durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Außergewöhnliche Umstände sind z.B. Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, durch Wildkrankheiten gesperrte Jagdgebiete oder aber auch hoheitliche Anordnungen wie z.B. Gesetzesänderungen oder sonstige Vorfälle wie Naturkatastrophen und außergewöhnliche Witterungseinflüsse.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in Friedberg/Hessen.
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Übersetzungen in Fremdsprachen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich.
Revierexperten - Jagdbetriebliche Organisation & Beratung
Michael Jüngling
Zum Steinbügel 5
D-63679 Schotten
Tel.: 06044-3852
Mobil: 0176-40124347
Mail: info@revierexperten.de
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